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Bezugsrecht Aktien
Bei einer Kapitalerhöhung steht es dem Anleger zu anteilsmäßig "junge" Aktien zu beziehen. Das Bezugsrecht schützt den Altaktionär vor einer Kapitalverwässerung. Wird z.B. das Aktienkapital von drei auf vier Mio. Euro erhöht, so stehen dem Aktionär für drei alte eine junge Aktie zu. - Das Bezugsverhältnis beträgt 3 : 1.
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